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Die Initiative möchte darauf hinarbeiten, dass in Aachen neben dem gewählten Stadtrat zusätzlich ein Bürgerdialog installiert wird.

Bügerausschuss

Die  Funktion  des  Bürgerausschusses  ist es,  die Themen  festzulegen,  zu 

denen  Bürgerräte eingerichtet werden.

Bürgerrat

Der Bürgerrat bildet das zweite Hauptorgan des Aachener Bürgerdialogs.

Bürgersekretariat

Das  Bürgersekretariat  unterstützt  den Bürgerausschuss  und  den 

Bürgerrat in  allen organisatorischen Angelegenheiten.

Aufbau/Struktur

Überblick Bürgerdialog

Aktuelles

Aachen entwickelt seine Stadtdemokratie weiter: Der geloste Bürgerrat ist beschlossen!


Zusammen mit den Bürger:innen geht die Stadt Aachen in Sachen Demokratie neue Wege.


Es ist geschafft!


Der Stadtrat der Stadt Aachen hat heute (30.03.2022) in seiner Sitzung beschlossen, dass Aachen als erste Kommune in Deutschland einen permanenten Bürgerrat einführt. Aachen stärkt somit aktiv die demokratischen Strukturen in der Stadt. Gerade in dieser Zeit, wo in der Ukraine versucht wird, die Demokratie mit Waffen niederzukämpfen, geht die westlichste Großstadt genau den entgegenge-setzten Weg.


Los ging alles im Rahmen von "Brand spricht“ im Januar 2020 mit einer Lesung des Journalisten Bastian Berbner zu seinem Buch "180° Geschichten gegen den Hass“. Darin wurden u.a. auch geloste Bürgerräte vorgestellt. Im Herbst 2020 bildetet sich dann die Initiative aus interessierten Aachener:innen und im Januar 2021 konnte bereits der Antrag eingereicht werden. Jetzt, gut ein Jahr später wurde von der zuständigen Politik der finale Beschluss gefasst.


Wie geht es weiter?


Ziel Bürgerdialog

 

Die Initiative möchte darauf hinarbeiten, dass in Aachen neben dem gewählten Stadtrat zusätzlich ein Bürgerdialog installiert wird, dessen Hauptgremium ein geloster Bürgerrat ist. Dazu wurde ein Antrag der Initiative Bürgerrat für Aachen eingereicht.


Direkter Austausch zwischen Aachener Bürger:innen

und Expert:innen 


Um sich politisch zu engagieren, braucht man viel Kraft, Zeit und Ausdauer. Themen werden immer komplexer und trotz des Einsatzes der gewählten Politiker:innen haben mehr und mehr Menschen das Gefühl, dass sie kein Mitspracherecht haben und ihre Interessen übersehen werden. 


Die Kluft zwischen Politik und Bürger:innen muss also kleiner werden, um die Demokratie zu erhalten und zu stärken. 


Ergänzung zum Stadtrat


Der geplante Bürgerrat besteht aus zufällig gelosten Bürger:innen und soll als Ergänzung zum jetzigen Stadtrat entstehen. 

Er soll diesen unterstützen, in keinem Fall aber ersetzen!

Der Bürgerrat Aachen soll helfen, dass sich mehr Menschen an der Entwicklung der Stadt beteiligen und sie aktiv etwas für unsere Demokratie und unsere Stadt tun können.



Das Modell Bürgerdialog besteht aus folgenden Gremien: Bürgerrat, Bürgerausschuss, Pool der Expert:innen und Bürgersekretariat. Die Struktur orientiert sich dabei stark an dem „Ostbelgischen Modell“. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ostbelgiens hat bereits 2019 ihre Demokratiestruktur gestärkt und dort den belgischen Bürgerdialog eingeführt.


Der Bürgerausschuss


Die  Funktion  des  Bürgerausschusses  ist es,  die  Themen  festzulegen,  zu  denen  Bürgerräte

eingerichtet werden. Wie beim Bürgerrat werden auch die Mitglieder des Bürgerausschusses

ausgelost.


Aufgaben


  • Festlegen der Themen der Bürgerräte


  • Formulierung der konkreten Fragen zur Bearbeitung des jeweiligen Themas durch den Bürgerrat


  • Bestimmung der Organisationsweise des Bürgerrats
  • Festlegung der Kriterien für die Auslosung sowie der Modalitäten des Losverfahrens
  • Festlegung der Dauer und der Anzahl der Sitzungstage 
  • Festlegung des Budgets für den jeweiligen Bürgerrat
  • Auswählen des Moderator:innenteams für die Sitzungen des Bürgerrats mit anschließender Beauftragung durch die Verwaltung
  • Festlegen von Kriterien für die Auswahl der Expert:innen, die themenabhängig den Bürgerausschuss und den Bürgerrat beraten sollen
  • Begleiten des Verlaufs des Bürgerrats und Beraten seiner Mitglieder bei eventuellen Fragen


  • Begleitung der Umsetzung der Empfehlungen der Bürgergutachten. Für diesen Zweck nehmen zwei Vertreter:innen des Bürgerausschusses an den Beratungen über die Bürgergutachten im Stadtrat und ggf. den Ausschüssen teil, bis der Stadtrat seine Beschlüsse gefasst hat.



Der Bürgerrat


Der Bürgerrat bildet das zweite Hauptorgan des Aachener Bürgerdialogs.


Aufgaben und Arbeitsweise


Der Bürgerrat hat die Aufgabe, über ein vom Bürgerausschuss vorgegebenes Thema zu beraten

und diesbezüglich politische Empfehlungen (das sogenannte Bürgergutachten) auszuarbeiten, das

dem Rat der Stadt vorgelegt wird.


Die Anzahl und Dauer der Beratungssitzungen des Bürgerrats hängen vom Thema ab und werden

vom Bürgerausschuss vorab festgelegt. Es sind in der Regel  drei bis vier jeweils zweitägige

Sitzungen vorzusehen. Sie werden von einem Moderator:innenteam strukturiert, das sich an den

Vorgaben des Bürgerausschusses zur Moderation, den Methoden der Konsensbildung und zur

Form des Bürgergutachtens orientiert.

Da die gelosten Mitglieder in der Regel kein ausreichendes Wissen über das zu beratende Thema besitzen, müssen sie mit dem entsprechenden Know-How versorgt werden. Hierzu stehen ihnen Expert:innen zur Verfügung, die vom Bürgerausschuss ausgewählt worden sind. Daneben kann der Bürgerrat  bei  Bedarf  auch  weitere  externe  Referent:innen  anhören.  Die  Auswahl  dieser zusätzlichen Referent:innen trifft der Bürgerrat durch Mehrheitsentscheidung unter Beratung durch den Bürgerausschuss. 


Nach Abschluss der Beratungen formuliert der Bürgerrat das Bürgergutachten mit einer oder mehreren  Empfehlungen,  die  er  dem/der  Oberbürgermeister:in  übermittelt.
Von  den Empfehlungen  abweichende  Minderheitsmeinungen  können  in  einem  Anhang  dem Bürgergutachten beigefügt werden.


Der/die Oberbürgermeister:in leitet das Bürgergutachten an den Stadtrat weiter. Im Anschluss findet  eine  öffentliche  Sitzung  statt,  in  der  das  Bürgergutachten  durch  Vertreter:innen  des Bürgerrats vorgestellt und erläutert wird. Der Stadtrat beschließt, ob und wie die Empfehlungen aus dem Bürgergutachten umgesetzt werden.


Falls eine Empfehlung abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet werden. Daraufhin hat der Bürgerrat das Recht auf eine erneute Erörterung mit dem Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung.

Der  Bürgerrat  wird  im  Anschluss  durch  das  Bürgersekretariat  darüber informiert,  ob  und  in welchem Maß seine Empfehlungen umgesetzt werden. Spätestens nach einem Jahr wird eine öffentliche Sitzung des Stadtrats einberufen, zu der alle Mitglieder des ehemaligen Bürgerrats eingeladen werden. Dort wird der Stand der Umsetzung präsentiert und diskutiert.




Das Bürgersekretariat


Das  Bürgersekretariat  unterstützt  den  Bürgerausschuss  und  den Bürgerrat in  allen organisatorischen Angelegenheiten und regelt alle administrativen und logistischen Aspekte im Zusammenhang mit dem Bürgerrat. Es besteht aus einem (oder mehreren) Mitarbeiter:innen der Verwaltung.  Die/Der ständige Sekretär:in wird durch den/die Oberbürgermeister:in eingesetzt.


Aufgaben


  • Die/Der ständige Sekretär:in nimmt an den Sitzungen des Bürgerausschusses als beratendes Mitglied teil.


  • Das Sekretariat führt nach den Vorgaben des Bürgerausschusses das zweistufige Losverfahren für die Zusammensetzung der Bürgerräte durch.


  • Es sammelt die Themenvorschläge der Bürger:innen, Politik und Verwaltung und leitet sie an den Bürgerausschuss weiter.


  • Es pflegt eine Datenbank zu den Expert:innen, die für die Themen der Beratung zur Verfügung stehen, und vermittelt den Bürgerräten die erforderlichen Expert:innen. Für diesen Zweck schreibt sie die Themen der Bürgerräte aus, verwaltet die Bewerbungen von Expert:innen und die Vorschläge von Expert:innen durch die Fraktionen des Stadtrats, die oder den Oberbürgermeister:in und die Verwaltung sowie den Bürgerausschuss.


  • Es beauftragt in Abstimmung mit dem Bürgerausschuss die Moderation für den Bürgerrat.


  • Es nimmt an den Sitzungen des Bürgerrats mit beratender Stimme teil (hundertste Person).


  • Es stellt nach den Vorgaben des Bürgerausschusses einen Haushaltsplan auf, verwaltet die Haushaltsmittel und unterstützt den Bürgerausschuss bei der Überwachung des Mitteleinsatzes und -abflusses.


  • Es unterstützt den Bürgerausschuss und den Bürgerrat bei der Öffentlichkeitsarbeit.



  • Es informiert den Bürgerausschuss und die Mitglieder des jeweiligen Bürgerrats regelmäßig schriftlich über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen.




Struktur (Überblick Bürgerdialog)

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